Hausordnung
1) Präambel
Wo Menschen zusammenleben, sind Regeln für das Miteinander
notwendig. Sie haben Schutz- und Rahmenfunktionen und dienen der
Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten. Alle sind
aufgefordert, engagiert und mitgestaltend tätig zu sein.
Hilfsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt
vor den Rechten des anderen sowie verantwortungsbewusstes
Einhalten getroffener Vereinbarungen sind erforderliche
Voraussetzungen für einen geordneten und pädagogisch
sinnvollen Schulalltag.
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem
Schulgelände bzw. im Schulgebäude aufhalten.
2) Öffnungszeiten des Schulgebäudes
Montag bis Freitag: 7.15 Uhr - 16.30 Uhr
3) Verhalten während der Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit beginnt mit der ersten Stunde und endet mit der letzten Stunde laut täglichem Stundenplan des einzelnen Schülers. Nichtvolljährige Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen (Ausnahmen kann nur die Schulleitung erteilen).
a) Unterrichtsbeginn: Mit dem Gong beginnt der Unterricht. Die Schüler warten vor den Fachräumen oder halten sich in den Unterrichtsräumen auf. Ist fünf Minuten nach dem Gong noch kein Lehrer in der Klasse, verständigt ein Klassensprecher das Sekretariat.
b) Unterrichtsschluss: Der unterrichtende Lehrer beendet den Unterricht. Nach der letzten Stunde oder nach Beendigung sonstiger Aktivitäten in den Unterrichtsräumen hängen die Schüler die Stühle ein, reinigen die Tafel, schließen die Fenster und löschen das Licht. Der Lehrer schließt danach den Unterrichtsraum ab. Die auswärtigen Schüler können sich bis zur Abfahrt ihres Zuges oder Busses in den zugewiesenen Bereichen aufhalten.
c) Erste Pause: In der Pause 9.15-9.25 Uhr halten
sich alle Schüler im Schulgebäude oder auf dem
Pausenhofgelände auf.
d) Zweite Pause: In der zweiten großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 können in dieser Pause in ihnen zugewiesenen Räumen bleiben. Näheres regelt die Pausenregelung.
e) Mittagspause: Während der Mittagspause halten sich die Schüler in den zugewiesenen Bereichen oder in der Mensa auf, jedoch nicht auf den Gängen und Treppen des Schulgebäudes. Ausnahmen kann nur die Schulleitung erteilen.
f) Hohlstunden: In den Hohlstunden halten sich die Schüler in den zugewiesenen Bereichen auf.
4) Unterrichtsräume
a) Ausstattung: Die Räume und die Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Bilder oder Plakate dürfen nur an den vorhandenen Korkwänden oder Bildleisten aufgehängt werden. Schäden müssen unverzüglich einem Lehrer, dem Hausmeister oder der Schulleitung gemeldet werden.
b) Sitz- und Tischordnung: Die Sitz- und Tischordnung wird grundsätzlich vom Klassen- bzw. Kurslehrer festgelegt. Wählt ein unterrichtender Lehrer eine andere Tischordnung, muss er nach Beendigung seines Unterrichts dafür sorgen, dass die vorgefundene Tischordnung wieder hergestellt wird.
c) Ordnungsdienste: Zuständig für die Ordnungsdienste sind jeweils zwei vom Klassen- bzw. Kurslehrer beauftragte Schüler. Sie sorgen für die allgemeine Ordnung im Unterrichtsraum, reinigen die Tafel nach jeder Unterrichtsstunde, kehren den Boden während der Großen Pause und nach Unterrichtsschluss und lüften während der Pausen. Mitverantwortlich für Sauberkeit und Ordnung in den Räumen und auf den Gängen sind alle Schüler.
d) Fach- und Sonderräume: Für diese Räume gelten besondere Benutzungsregelungen.
5) Allgemeines Verhalten
Es ist alles zu vermeiden, was den Schulbetrieb stören oder Sach- oder Gesundheitsschäden verursachen könnte. Die Verschmutzung des Gebäudes, insbesondere durch Kaugummis, Essensreste oder anderen Abfall, ist zu unterlassen.
a) Zum Schutze der Gesundheit ist Folgendes zu beachten:
- Bewegungs- und Ballspiele können im Schulgebäude nicht gestattet werden. Erlaubt sind diese auf dem Schulhof, wenn dadurch der Unterricht nicht beeinträchtigt wird, jedoch nur auf dem ausgewiesenen Bereich.
- Das Werfen von Schneebällen ist nicht erlaubt.
- Das Rauchen und der Alkoholkonsum sind auf dem gesamten Schulgelände und während außerunterrichtlicher Veranstaltungen nicht erlaubt. Ausnahmen kann nur die Schulleitung erteilen.
b) Bild- und Tonaufnahmen: Bild- und Tonaufnahmen sind im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet. Die Erlaubnis dazu während der Unterrichtsstunde kann der jeweilige Fachlehrer erteilen, außerhalb des Unterrichts nur die Schulleitung.
c) Mobiltelefone: Alle mobilen Endgeräte
sind während des Unterrichts ausgeschaltet.
Zu mobilen Endgeräten zählen z.B.
Handy, Tablet, Smartphone, MP3-Player, GPS-Geräte, Kameras.
d) Aushänge: Aushänge werden vom Sekretariat genehmigt und dürfen nur an den vorgesehenen Anschlagsflächen aufgehängt werden.
e) Fahrzeuge: Auf dem Schulhof ist Autofahren, Radfahren sowie Moped- und Motorradfahren nicht gestattet (ausgenommen Anlieferer). Zweiräder können auf dem Schulhof auf dem ausgewiesenen Bereich abgestellt werden. Andere Fahrzeuge müssen während der Unterrichtszeit außerhalb des Schulgeländes geparkt werden.
f) Flucht- und Alarmplan: Die Pläne der Fluchtwege und der Alarmplan sind zu beachten.